Sonntag, April 20, 2025
Zehn Organisationen aus sieben Ländern der Europäischen Union hatten sich in Brüssel zusammengefunden, um für mehr Bürgerrechte im Internet zu kämpfen.

Die Mitstreiter wollen durch Lobbying in den Europäischen Institutionen Themen wie Vorratsdatenspeicherung, Telekommunikationsüberwachung, das Cybercrime-Abkommen, Initiativen zur Bewertung und Filterung von Inhalten im Internet, Bestimmungen bezüglich der Meldung und Entfernung von unerwünschten Inhalten von Websites sowie Einschränkungen des rechtmäßigen Gebrauchs in die öffentliche Diskussion bringen.

Die Abgeordneten des National- und des Bundesrats surfen künftig mit Cisco. "Wir gehen damit weiter einen großen Schritt in Richtung E-Parlament, denn mit der flexiblen Internetanbindung können die Abgeordneten in den Ausschüssen und Plenarsitzungen immer auf die relevanten Daten zugreifen. Das dämmt vor allem die enorme Papierflut ein", hofft Hans Hopf, Leiter der EDV-Abteilung im Parlament.

Das Wireless LAN läuft bis Ende der Gesetzgebungsperiode im Parlament im Probebetrieb.

Ein Gericht in Houston, Texas, hat die Wirtschaftsprüfungsfirma Andersen schuldig gesprochen, im Enron-Skandal die Justiz behindert zu haben. Der Energiegigant Enron war zur Jahreswende in die Pleite geschlittert. Mitarbeiter von Andersen wurden beschuldigt, Beweismaterial im Reißwolf vernichtet zu haben. Dieser Ansicht schloss sich ein Gericht unter dem Vorsitz von Bezirksrichterin Melinda Harmon nun an. Harmon zufolge konnte zwar keinem Mitarbeiter von Andersen individuell die Vernichtung von Beweismaterial nachgewiesen werden. Dennoch sei die Firma als Ganzes für das Shreddern von Akten im Zusammenhang mit dem Fall Enron verantwortlich. Die Höhe der Strafe ist noch offen, könnte sich aber auf etwa 500.000 US-Dollar belaufen.
Jetzt stünden den Kunden nur noch rund 6.500 Geschäfte für den Kauf von Hard- und Software sowie für die Nutzung von Dienstleistungen im Bereich IT und Telekom (ITK) zur Verfügung.

Die Bedeutung des indirekten Vertriebs bleibt von dieser Entwicklung jedoch unberührt. Demnach ist die Gesamtzahl der Händler, Systemhäuser und Dienstleister mit rund 25.000 Anbietern in den vergangenen Jahren stabil geblieben. Allerdings bezeichnet sich nur noch jede fünfte Firma ausdrücklich als ITK-Händler. Rund ein Drittel nennt sich Systemhaus, Systemintegrator oder VAR (Value Added Reseller). Mit 42 Prozent versteht sich die Mehrheit der Unternehmen als Dienstleister.

Der Rückgang des Verkaufs über die Ladentheke bei gleichzeitiger Konstanz geschäftstreibender ITK-Unternehmen wird unter anderem auf die wachsende Bedeutung des Internets zurückgeführt. So nutzen bereits 37 Prozent der Händler diesen Vertriebsweg. Vor zwei Jahren waren es keine 30 und 1999 erst 27 Prozent.

In einem kurzfristig eingebrachten Abänderungsantrag zum Reorganisationsbegleitgesetz, wodurch auch das Militärbefugnisgesetz geändert wird, seien im Parlament von der Regierungsmehrheit gegen die Stimmen der Opposition die Befugnisse der militärischen Organe und Dienststellen beträchtlich erweitert worden.

Diese können nun von Betreibern öffentlicher Telekomdienste (Telefonie, Mobilfunk, Internet) kostenfrei und unverzüglich Auskünfte über Namen, Anschrift und Teilnehmernummer eines bestimmten Anschlusses verlangen, wenn sie das für ihre Aufgabe als notwendig erachten. "Durch diese Nacht-und-Nebel-Aktion wurden sowohl die Gesetzesbegutachtung als auch andere demokratische Institutionen wie der Datenschutzrat einfach umgangen und keine Diskussion mit den Betroffenen geführt", so ISPA-Präsident Georg Hahn.

Das Militär erhalte somit mehr Rechte als die Polizei, die eine derartige Datenauswertung nur unter bestimmten Voraussetzungen ("Gefahr in Verzug") durchführen darf. Mit dieser Vorgangsweise nehme der überwachungsstaat immer konkretere Formen an. Die Telekombetreiber und Internet Service Provider wären heute schon mit einem erheblichen Mehraufwand an Nachforschungstätigkeiten für Anfragen der Polizei nach dem Sicherheitspolizeigesetz konfrontiert. "Die Tatsache, dass einfach per Gesetz die gesamten Kosten dieser Tätigkeiten den Betreibern aufgezwungen werden, ist völlig unakzeptabel", so ein verärgerter ISPA-Generalsekretär Kurt Einzinger.

"Das ist eine gänzlich undemokratische Vorgangsweise", ergänzt Hahn. Die ISPA fordert daher die Regierung auf, diese Bestimmung nochmals zu überdenken und mit den Vertretern der Telekombetreiber in Dialog zu treten um eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden.

Der designierte RWE-Konzernchef Harry Roels soll dabei eine entscheidende Rolle spielen. Der ehemalige Royal-Dutch-Manager löst Anfang nächsten Jahres den bisherigen Vorstandschef Dietmar Kuhnt ab. RWE habe sich ein "Trojanisches Pferd" in den Stall geholt, so Bankenkreise.

Bereits im Dezember vergangenen Jahres hatten RWE-Dea und Shell ihre Tankstellennetze in das Gemeinschaftsunternehmen Shell & Dea Oil GmbH eingebracht. RWE besitzt über eine Verkaufsoption das Recht, ab 1. Juli 2004 seine Anteile an dem Joint Venture an Royal Dutch zu veräußern. Dass Roels diese Option nach seinem Amtsantritt ziehen werde, gelte als sicher: Der Verkaufserlös von rund zwei Milliarden Euro komme RWE zur Schuldenreduzierung sehr gelegen.

Bankenkreise bezweifeln allerdings, dass sich Royal Dutch mit dem Tankstellen-Geschäft allein zufrieden geben würde. Da der niederländisch-britische Konzern beabsichtige, seine Abhängigkeit von der begrenzten Ressource Erdöl zu verringern, wolle er künftig verstärkt auf Erdgas und regenerative Energien setzen. Dem RWE-Konzern seien die Spekulationen bekannt, bestätigte Unternehmenssprecher Bill McAndrews. Royal Dutch lehnte jeden Kommentar ab.

Rockwell Automation entwickelte mit dem PowerFlex 4 einen Mikroantrieb mit einem Leistungsspektrum von 0,2 bis 3,7 kW. Drehzahlgeregelte Antriebsapplikationen wie Werkzeugmaschinen, Lüfter, Pumpen und Förderanlagen sollen von dem verbesserten Antriebskonzept der präzisen Steuerung von Motordrehmoment, Drehzahl und Position sowie einer kostensparenden Integration in offene Netzwerke profitieren.

Der Mikro-FU PowerFlex 4 ist für 115, 230 oder 480 Volt ausgelegt und kommuniziert über ein LCD-Interface und via RS485. Mit seriellem Wandlermodul ist er auch mit der DriveExplorer- und DriveExecutive-Software von Rockwell Automation kompatibel.

Durch Senkung der PWM-Schaltfrequenz (Pulse Width Modulation) und Strombegrenzung reduziert ein intelligenter Wärmeregleralgorithmus automatisch die Wärmeentwicklung - Voraussetzung für ZeroStacking-Montagen.

Der amerikanische USV-Spezialist APC hat eine neue Produktline namens PowerShield herausgebracht. Die Geräte eignen sich für Stromversorgungs- und Backuplösungen für Breitband-Telekomdienste. Sie sollen vor allem in Wohnkomplexen sowie kleinen und mittleren Unternehmen zum Einsatz kommen. Angeschlossen werden können die neuen USVs an Koax-, Glasfaser-, DSL- und FWLL-Netzwerke.
Die PowerShield-Serie ist mit Anschlüssen für bis zu 24 analaoge Sprachleitungen ausgerüstet. Diese sind mittels Langzeitbatterien auf vier bis sechs Jahre abgesichert. Das System liefert laufend Informationen über den Zustand der Akkus. Alle Systeme haben landesspezifische Steckverbindungen und sind weltweit einsetzbar.
Industrieautomationsspezialist Moeller optimiert seine DS4-Produktreihe bei Softstartern und Halbleiterschützen.

Bei den einphasigen Halbleiterschützen, ausgelegt für ohmsche Lasten (etwa in Heizungen oder Lichtsteuerungen), wird der Bereich der Stromstärke auf 10 bis 50 Ampere erweitert.

Bei den dreiphasigen Halbleiterschützen, die mit erweitertem Einsatzbereich nun auch bei induktiven Lasten, wie in Heizungs- und Motorensystemen, eingesetzt werden können, wurde das Leistungsspektrum auf 2,2 bis 5,5 kW ausgedehnt.

Ist hohe Schalthäufigkeit oder sanftes Starten von Drehstrommotoren gefordert, funktionieren nun die dreiphasigen Softstarter bei 7,5 bis 30 kW.

Das System DS4 sorgt mit besonderen Ansteuerverfahren für schonende und schnelle Anlaufzeiten bei Motoren und reduziert, verglichen mit elektromechanischen Starterkombinationen, anfallende Montagekosten durch eine einfache Installation.

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