Mittwoch, Mai 21, 2025
Die Regulierungsbehörde RTR hat ein Webformular eingerichtet, über das Beschwerden über Mehrwertdienste eingereicht werden können.

"Die Beanstandungen werden ausgewertet, um möglichst rasch auf Missbrauch zu reagieren und effektiv gegen die 'schwarzen Schafe' dieser Branche vorzugehen", heißt es auf der Webpage, "Wobei nicht die Behandlung des Einzelfalles im Vordergrund steht, sondern die Erkennung von Entwicklungstendenzen im Bereich des Mehrwertdienstemissbrauchs." Beschwerden im Zusammenhang mit ausländischen Mehrwertnummern nimmt die RTR allerdings nur postalisch entgegen.

Die Behörde nimmt an, dass es eine hohe Dunkelziffer von Missbrauchsfällen gibt, bei denen sich etwa Klingeltonabos nicht abbestellen lassen, Entgeltinformationen unzureichend sind oder unbestellte SMS verrechnet werden (Reverse-Charged SMS). "Wir als Regulierungsbehörde können allerdings nur dann im großen Ausmaß Maßnahmen ergreifen, wenn uns Beschwerden und Verstöße gegen einschlägige Gesetze zugänglich gemacht werden", erklärt RTR-Geschäftsführer Georg Serentschy.

Das neue Formular ersetzt nicht die Einleitung eines Streitschlichtungsverfahrens. Wer von seinem Betreiber zu Unrecht verrechnete Beträge nach einem Rechnungseinspruch nicht rückerstattet erhält, kann zusätzlich zur Beschwerde über das neue Formular auch das nach wie vor angebotene Streitschlichtungs-Prozedere in Anspruch nehmen.

http://rtr.at/beschwerden
http://rtr.at/de/tk/SchlichtungsstelleRTR

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