Samstag, Mai 24, 2025
Licht kann bis zu 40 Prozent der Betriebskosten eines Gebäudes verschlingen. Während aber jedem Bauherrn klar ist, dass er für die Planung der Haustechnik oder der Statik einen Spezialisten braucht, scheint sich beim Thema Lichtplanung die Erleuchtung noch nicht eingestellt zu haben. Es wird erwartet, dass der Architekt "das irgendwie mitmacht", natürlich ohne zusätzliches Honorar. Dabei ist Lichtplanung, ernsthaft betrieben, durchaus eine Wissenschaft für sich. Die zahlreichen internationalen Symposien zu diesem Thema deuten darauf hin. So fand im vergangenen September eine Gemeinschaftstagung der lichttechnischen Gesellschaften Deutschlands, der Niederlande, der Schweiz und österreichs statt, die sich mit den Themen Sehen, Wahrnehmen und Farbe auseinandersetzte, aber auch den Einfluss von Energiemanagementsystemen auf das Licht-Einsparpotential behandelte. Die im November in Berlin abgehaltenen "Licht und Architektur-Tage" des Deutschen Architekturzentrums wiederum behandelten die künstlerische Seite des Lichts. Man zeigte Projekte, bei denen Licht eine wesentliche Rolle spielte, wie die Expobrücken in Hannover, geplant vom deutschen Groß-Architekturbüro gmp, oder das Berliner Bundeskanzleramt von Axel Schultes, der einen eigenen Lichtplaner engagierte.
Günter Kenesei, grüner Wiener Landtagsabgeordneter, darf nicht, wie er möchte. Eine einstweilige Verfügung verbietet ihm, seinen Vorwurf aufrecht zu erhalten, Walter Vokaun, Leiter der Wiener Magistratsabteilung 21 B (Stadtteilplanung und Flächennutzung Süd), habe für die Umwidmung eines Grundstücks von Grün- auf Bauland 800.000 Schilling kassiert. Dennoch ist er zuversichtlich: "Der Klagsvorwurf, den Vokaun gegen mich erhebt, betrifft nur die Summe, nicht die Tatsache an sich", behauptet Kenesei. Der grüne Abgeordnete will dem Gericht beweisen, dass die MA 21 B in vier anderen Fällen ähnlich vorgegangen ist.

Die Vorgeschichte: Das ursprünglich als Erweiterung für den Friedhof Wien-Atzgersdorf gewidmete Grundstück wurde 1999 von den Bauträgern Wien-Süd und Wiener Heim gekauft. Vorher hatte es zwei Jahre lang Bemühungen der MA 21 B gegeben, eine Umwidmung in Bauland zu erreichen, was bis heute nicht gelungen ist. Dennoch könne man sich, so die Grünen, bei einem der Bauträger bereits für Wohnungen anmelden. "Interessant ist auch, dass die Wien-Süd ausgesagt hat, Vokaun hätte für dieses Grundstück kein Geld erhalten", feixt der Grünpolitiker und deutet an, dass das bei entsprechender Betonung Rückschlüsse auf andere, ähnliche Fälle zulasse.

"Mir liegt nichts vor. Sie werden verstehen, dass ich nichts sagen kann, solange die Gerichte mit dem Fall beschäftigt sind", übt auch der Angegriffene Zurückhaltung. Nur so viel: "Ich kann so einen Vorwurf, den Kenesei unter dem Deckmantel der Immunität erhebt, nicht auf mir sitzen lassen!"

Die planende Zunft schießt sich auf die neue Infrastrukturministerin Monika Forstinger ein. Grund: die vom freiheitlichen Urgestein angekündigte Einstellung der Bahnhofsoffensive. »Wer die geplanten Bahnhofsumbauten als architektonische Profilierungswünsche bezeichnet, ist in seinem Amt überfordert«, meint Peter Scheifinger, Präsident der österreichischen Architektenkammer.

Dietmar Steiner, Leiter des Architekturzentrums Wien, schlägt in dieselbe Kerbe: »Forstinger wird sich nicht lange halten. Die ist ja eine Mischung aus Elisabeth Sickl und Michael Krüger.« Beide Minister waren, man erinnert sich, in ihren ämtern fachlich und menschlich überfordert und traten nach kurzer Zeit zurück. Glaubt man den Architekturvertretern, dürfte ihnen Forstinger bald folgen.

Die "Güteschutzgemeinschaft Polystyrol-Hartschaum" (GPH) wird rundumerneuert. Clemens Demacsek, vier Jahre lang Referatsleiter am österreichischen Institut für Bautechnik (OIB), übernimmt mit 1. Februar die Funktion des Geschäftsführers von Rudolf Schlechta.

Demacsek hat sich einiges vorgenommen: Die momentan eher bescheidene Homepage soll zu einer Plattform erweitert werden. "Die GPH soll mehr Servicecharakter erhalten", so Demacsek. Zu seiner persönlichen Qualifikation meint der frischgebackene Geschäftsführer: "Durch meine Tätigkeit beim OIB kenne ich viele Leute in der Branche!" Mit verstärktem Lobbying für Styropor darf daher gerechnet werden.

Je weiter entfernt ein Kraftwerk ist, als desto umweltfreundlicher wird es wahrgenommen. Das zeigt sich einmal mehr bei den geplanten Windparks in der Deutschen Bucht östlich von Helgoland.

Biologen vor Ort laufen Sturm gegen die Projekte. Ihnen zufolge könnten Seevögel in den Rotoren zerfetzt werden. Außerdem bringe der Unterwasserschall die Ortungssysteme von Kleinwalen durcheinander und vertreibe Fische. Bedenken haben auch Schifffahrtsexperten: In den schwierigen Gewässern seien weitere Fahrthindernisse unvertretbar.

überzeugt von der Unbedenklichkeit der Windparks gibt sich hingegen der Leiter des Naturhistorischen Museums in Wien Bernd Lötsch: "Diese Parks sind umweltfreundlich und innovativ. Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass sie irgendwie umweltschädlich sind."

Ein Finanzvorstand für die Tiwag, aber kein Technikvorstand. Mit 1. Feber übernimmt der gebürtige Wiener den Finanzbereich im Vorstand der Tiwag. Er folgt Helmut Mayr, der seit Ende September 2000 in Pension ist. Meysel ist Betriebswirt und arbeitete unter anderem bei Raiffeisen, als Finanzchef bei Porsche in Salzburg sowie beim deutschen Maschinenbau- und Messtechnikkonzern AGIV.

Bei der TIWAG will er Vorstandsdirektor Herbert Hönlinger helfen, die Turbulenzen im freien Strommarkt zu überstehen. Dieser kümmert sich nun primär um Strategien, Energiepolitik, Marketing und Stromhandel. Zur Unterstützung in Sachen Technik hat er Alfred Fraidl zum vorstandsbeauftragten Assistenten bestellt. Formelles Vorstandsmitglied wurde Fraidl aber nicht. Bemerkenswert, denn in der "Wiener Zeitung" vom 1. De-zember hatte die Tiwag einen "Vorstand für Energiewirtschaft und Technik" ausgeschrieben.

Wer kennt das Dilemma nicht: Man steht kurz vor einem wichtigen Geschäftstermin und befindet sich zeitlich im Verzug und nervlich im Delirium. Zu allem überfluss streikt die Software, der Systembetreuer ist unauffindbar, und man hat absolut keine Zeit, sich jetzt auch noch mit EDV-Problemen auseinanderzusetzen. ASP - Application Service Providing - heißt die Lösung, die uns Besserung für all unsere Probleme verspricht. Damit muss ein Unternehmer seine Software nicht wie bisher für teures Geld kaufen, sondern kann sie von einem Application-Service-Provider mieten und diese via Internet nutzen. Wie beim Wasser, das aus dem Wasserhahn kommt, bezahlt der Benutzer nur für jene Wassermenge, die er verbraucht, was beim ASP der Zeit entspricht, die er im gemieteten Programm verbringt. Angeboten werden auch monatliche Pauschalbeträge. Meist gilt auch der Grundsatz: Je mehr Mitarbeiter ein Programm nutzen, desto billiger wird es. Application-Service-Provider versprechen sogar Einsparungspotenziale von bis zu 80 Prozent, die sich auch da-raus ergeben, dass ein Unternehmen mit der geleasten Software Kosten für Updates, Wartung, Service und EDV-Personal spart. Technisch gesehen funktioniert Application Service Providing über ein "Server-based" Computing-System. Das heißt, die Programme werden auf einem zentralen Server gehostet und ausgeführt. Der Client kann somit die angemietete Applikation genauso wie seine lokal installierten Anwendungen benutzen und benötigt dank der Thin-Client-Technologie keinen leistungsstarken Rechner.
Die League of Conservation Voters (LCV), eine Organisation umweltschutzbewegter Wähler, speit Gift und Galle gegen seine Ernennung. Sie hat Abraham auf ihre Dirty Dozen-Liste gesetzt.

Dessen Sündenregister ist beachtlich: Er stimmte im Senat gegen strengere Umweltstandards für Personen- und Lastkraftwagen, wollte die unkontrollierte Lagerung von Abraum aus Uranminen auf öffentlichem Grund und Boden zulassen und die Kompetenzen der staatlichen Umweltschutzbehörde EPA (United States Environmental Protection Agency) massiv beschneiden. Sie sollte beispielsweise nichts mehr gegen zu hohe Arsenkonzentrationen im Trinkwasser tun dürfen.

Von einer katastrophalen Entscheidung des neuen Präsidenten George W. Bush spricht LCV-Chef Deb. Callahan Abraham ist von der Anti-Umwelt-Lobby gekauft. Die hat seinen letzten Senatswahlkampf mit über 700.000 Dollar (zirka elf Millionen Schilling, die Red.) gesponsert. Die LCV selbst gab etwa die gleiche Summe aus, um Abrahams Wahl zu verhindern.

Report: Herr Sektionschef, Sie sind der erste - interimistische - Leiter der Regulierungsbehörde für den Strommarkt. Was sind Ihre wichtigsten Aufgaben?
Bruno Zluwa: Meine Aufgabe ist es, für die finanzielle und kapitalmäßige Ausstattung dieser Gesellschaft Vorsorge zu treffen und jene Maßnahmen zu treffen, die für die Auswahl und Installierung des definitiven Stromregulators erforderlich sind.

Wie ist die Behörde strukturiert?
Ihre organisatorische Struktur festzulegen ist Aufgabe des definitiven Geschäftsführers. Er muss das notwendige Personal rekrutieren und ihr die bestmögliche und schlagkräftigste Figuration geben. Aber das alles hat bereits ohne Einflussnahme des Ministeriums zu geschehen.

Wie viele Mitarbeiter wird die Behörde in etwa haben?
Auch das ist Aufgabe des definitiven Geschäftsführers. Vom Ministerium als Aufsichtsbehörde werden jedoch die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmässigkeit jederzeit eingebracht werden. Als Startteam würde ich etwa 20 Mitarbeiter für notwendig erachten; längerfristig halte ich angesichts der Aufgabenvielfalt der neuen Behörde einen Mitarbeiterstab von etwa 70 bis 80 Personen erforderlich. Denken Sie nur an die überaus fachlich schwierigen, heiklen und zeitaufwändigen Arbeiten wie die Festsetzung der Netztarife, die Gewährleistung des Unbundling, die Aufsicht über die Clearing- und Settlementstellen oder die Führung der Elektrizitätsstatistik. überhaupt soll nach unseren Vorstellungen die neue Regulierungsbehörde eine allgemeine Service- und Anlaufstelle sein - für die Wirtschaft als auch für den privaten Stromkonsumenten. Der Regulator soll nicht nur das neue System funktionsfähig erhalten, sondern auch transparent machen und den Konsumenten vermitteln, zum Beispiel durch anschauliche und nachvollziehbare Strompreisvergleiche für Endverbraucher.

Wie funktioniert die Zusammenarbeit zwischen den beiden Regulierungsbehörden Elektrizitäts-Control-GmbH und Elektrizitäts-Control-Kommission?
Darin sehe ich kein Problem. Die Aufgabenbereiche sind im Gesetz genau festgelegt. Die GmbH hat die anstehenden Fragen so weit vorzubereiten - technisch, wirtschaftlich und juristisch -, dass die Kommission sich auf die grundlegenden Entscheidungen konzentrieren kann. Zu betonen ist: Die Elektrizitäts-Control-Kommission ist eine weisungsunabhängige, gerichtsähnliche Behörde. Ihre Entscheidungen werden möglichst breit publiziert, auch im Internet.

Wann gibt es den definitiven Geschäftsführer?
Die Ausschreibung ist bereits erfolgt; nach dem Bericht eines unabhängigen Personalberaters, den wir einschalten werden, wird Ende Jänner 2001 der Geschäftsführer oder die Geschäftsführerin der öffentlichkeit vorgestellt werden.

Ist der Zeitplan 1. Oktober 2001 für die vollständige Stromliberalisierung zu halten? Der definitive Geschäftsführer braucht ja eine gewisse Zeit, um sein Team zusammenzustellen und sich einzuarbeiten.
Wir sind im Plan; der freie Strommarkt wird zum 1. Oktober 2001 starten. Derzeit laufen intensive und überaus konstruktive Vorarbeiten im Zusammenwirken mit dem Verband der Elektrizitätsunternehmen österreichs (VEö), insbesondere zu den key-questions Bilanzgruppenorganisation, Datenschnittstellen und Standardlastprofilen. Nach Massgabe des Aufbaues der Control-GmbH kann diese die Regulierungsaufgaben zügig übernehmen. Flankierend wird auch ein weiterer Baustein im neuen Marktsystem bestehen: die Clearing- und Settlementstellen. Diese wurden Anfang Dezember 2000 ausgeschrieben; das Konzessionsverfahren wird in den nächsten Wochen abgeschlossen.

Sind in der entstehenden Stromliberalisierungsbehörde entsprechende Vorkehrungen für die Eingliederung des Gassektors getroffen?
Ja. Unsere Vorstellungen gehen dahin, letztlich eine einheitliche Behörde zu haben, in der es keine Doppelgleisigkeiten gibt. Es sollen nur dort jeweils eigene Dienststellen geschaffen werden, bei denen eine getrennte Behandlung von Strom und Gas aus sachlichen Gründen zweckmässig ist.

Der Trend in der Energiewirtschaft geht in Richtung Multi-Utility-Angebote. Zunehmend werden diese auch mit Telekommunikationsdiensten und sonstigen Zusatzleistungen verknüpft. Welche Behörde wird für die Behandlung derartiger Angebote zuständig sein?
Das hat mit der Tätigkeit der Stromregulierungsbehörde nichts zu tun. Diese hat einen funktionsfähigen Strommarkt sicherzustellen und transparent zu machen. Verknüpft ein Anbieter Leistungen in Bereichen der Energie mit Telekommunikation oder anderen Dienstleistungen, wird er bei den hiefür zuständigen Stellen die entsprechenden Genehmigungen einzuholen haben und unterliegt deren Regime.

Was halten Sie für die Stromliberalisierung dienlicher: ein System wie in österreich oder die Selbstverpflichtung der Wirtschaft wie beispielsweise in Deutschland?
Die Erfahrungen aus Deutschland zeigen, dass der Weg des regulierten Netzzugangs dem österreichischen Markt besser entspricht als der verhandelte Zugang. Das wird auch aus breiten Kreisen der Wirtschaft bestätigt. Das regulierte System ist leichter durchschaubar. Aus Deutschland hören wir, es sei vielfach gar nicht möglich, den konkreten Netztarif zu erfahren. Das Aushandeln der Anbieter untereinander ist äusserst kompliziert. Unser Regelwerk ist anspruchsvoll, aber - eine minimale Beschäftigung vorausgesetzt - für den interessierten Stromkonsumenten durchaus zu erfassen.

Wie hoch wird das von den Netzbetreibern zu entrichtende Entgelt für die Finanzierung der Tätigkeit der Elektrizitäts-Control-GmbH sein?
Das Gesetz spricht von "aufwandsorientiertem" Entgelt. Es wird Aufgabe des Geschäftsführers sein, die Behörde so schlank wie möglich zu gestalten. Der Beitrag der einzelnen Netzbetreiber wird nach ihrem Energieumsatz in ihrem Netz bemessen.

Ein wichtiger Punkt für die Umsetzung der Marktliberalisierung ist die Erstellung von Standardlastprofilen zur Tarifkundenabrechnung. Wie ist hier der aktuelle Stand?
Auch hier sind die Arbeiten sehr weit fortgeschritten. Ein System der VDEW-Standardlastprofile ist für die erste Zeit der Vollliberalisierung vorgesehen.

Stichwort "Gasmarktliberalisierung": Gibt es schon Vorstellungen, wie die Regulierungsbehörde für den Gasbereich aussehen wird?
Das wäre noch zu früh. Zunächst müssen wir uns in Grundzügen das System des liberalisierten österreichischen Gasmarktes erarbeiten. Danach wird man sehen, wie der detaillierte Aufgabenbereich der Behörde auszusehen hat. Es wird - wie bereits gesagt - auf Synergien mit der Stromliberalisierungsbehörde zu achten sein. Für Gas soll es wirklich nur spezifische Ergänzungen geben.

Bis wann muss die Gasliberalisierungsbehörde eingerichtet sein?
Der Regulator muss spätestens mit dem In-Kraft-Treten der Vollliberalisierung am 1. Oktober 2002 funktionsfähig sein. In dieser Zeit ist die Behörde zu schaffen und sind allenfalls notwendige gesetzliche Ergänzungen zu treffen. Bis dahin nimmt das Wirtschaftsministerium diese Funktion wahr. Dabei geht es vor allem um Fragen des Netzzuganges und der Netznutzungsentgelte.

Als eines der wichtigsten Instrumente für das Funktionieren der Gasmarktöffnung gilt die Schaffung einer geeigneten Tarifstruktur. Bis wann wird diese feststehen?
Mit einer Bestimmung des Gaswirtschaftsgesetzes (GWG) wird der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit zur Sicherstellung der Vergleichbarkeit von Netznutzungsentgelten verschiedener Netzbetreiber ermächtigt, durch Verordnung zu bestimmen, welche Tarifstruktur den Preisansätzen für die Netznutzung zu Grunde zu legen ist. In Arbeitsgruppen der österreichischen Gaswirtschaft wird bereits seit geraumer Zeit eine einheitliche, vergleichbare Struktur der Netzbenutzungsgebühren entwickelt. Da dabei viele Unternehmen der Gaswirtschaft, deren Aktivitäten und Interessen durchaus unterschiedlich sind, einbezogen werden, gehe ich davon aus, dass das Ergebnis sicherlich die Kriterien der Nichtdiskriminierung, der Kostenbasiertheit sowie der Vergleichbarkeit erfüllen wird. Sollte diese von den Netzbetreibern erarbeitete Struktur, die selbstverständlich vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit eingehend geprüft wird, wider Erwarten nicht in diesem Sinne gestaltet sein, wird von der Möglichkeit, diese per Verordnung festzulegen, Gebrauch gemacht werden müssen.

Im Strombereich hat sich österreich für einen regulierten Netzzugang entschieden, im Gasbereich soll es einen verhandelten Netzzugang geben. Warum?
Die Systeme wurden innerhalb der parlamentarischen Beratungen unter Einbeziehung auch der Sozialpartner eingehend geprüft. Die Conclusio war, dass der verhandelte Netzzugang eher das dem marktwirtschaftlichen Gedanken konformere und für den österreichischen Gasmarkt geeignetere Modell ist.

In Deutschland funktioniert der verhandelte Netzzugang beim Strom nicht. Wieso sollte dieses Modell in österreich beim Gas funktionieren?
Das hängt mit der Struktur der österreichischen Gaswirtschaft zusammen. Es gibt nur eine geringe Anzahl von Netzbetreibern, sodass von der Funktionsfähigkeit des Systems ausgegangen werden kann.

Laut GWG können Erzeuger von biogenen Gasen (Bio- und Holzgas) den Netzzugang im Namen ihrer Kunden verlangen, wenn dadurch keine technischen Probleme entstehen. Was bedeutet das?
Es handelt sich um eine Parallele zur ökostrombestimmung im ElWOG. Das GWG verpflichtet Netzbetreiber, Erzeuger von biogenen Gasen an ihr Erdgasnetz anzuschliessen, sofern eine technische Verträglichkeit gegeben ist. Jene Qualitätsanforderungen, die für die Einspeisung und den Transport von biogenen Gasen gelten, müssen in den Allgemeinen Netzbedingungen festgelegt werden.

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