Das Renewable Energy Certification System (RECS), ein einheitliches europäisches Zertitfizierungssystem für ökostrom, entwickelt sich planmäßig. Das teilte das RECS-Büro mit. Mehr als sechs Millionen Zertifikate für insgesamt über 1,5 Terawattstunden seien seit Beginn der Testphase am 1. Jänner 2001 bereits ausgestellt worden. Etwa 170 Energieversorger aus beteiligen sich an dem System, 37 davon haben bereits mit RECS-Zertifikaten gehandelt. Diese garantieren, dass die Energie, auf die sich sich beziehen, aus erneuerbaren Energieträgern inklusive Wasserkraft stammt.
Laut der EU-Direktive über den Ausbau der erneuerbaren Energieträger müssen alle EU-Staaten bis Oktober 2003 ein Zertifizierungssystem für ökostrom aufgebaut haben. RECS ist mittlerweile in fast allen EU-Staaten etabliert. Für die Ausgabe der Zertifikate sind zumeist die Energieregulierungsbehörden zuständig. In österreich nimmt die Energie-Control GmbH diese Funktion wahr und unterstützt RECS als unabhängige Kontrollinstanz zu unterstützen. Der erste österreichische Energieversorger, der mit RECS-Zertifikaten handelte, war die Verbund Austrian Power Trading (APT), die Ende März 1000 Zertifikate an die deutsche Südweststrom verkaufte.
Die RWE Piller zeigt auf der Verkehrstechnikmesse InnoTrans (24.-27. September 2002 in Berlin) den Schwungmassenspeicher Powerbridge für die Bahntechnik. Vorgestellt wird das Projekt "Powerbridge " bei den Hannoverschen Verkehrsbetrieben "üstra". Die setzen seit drei Jahren vier Powerbrige-Speicher zur Energieversorgung des Stadtbahnbetriebs ein.
Die Powerbridge wandelt die elektrische Energie, die von Triebzügen mit Drehstrommotoren beim Abbremsen in das Versorgungsnetz abgegeben wird, in kinetische Energie um und speichert diese in einer rotierenden Schwungmasse. Beim Anfahren des Zuges wird der Schwungmasse diese Energie wieder entnommen. Als Alternative zu einem herkömmlichen Gleichrichterwerk konnte die üstra nach eigenen Angaben fast 50 Prozent der Investitionskosten einsparen.
Alfred Gusenbauer, Abfangjägergegner, könnte ein Problem bekommen. Mit ihrer Kampagne "Entweder 1 Abfangjäger. Oder 2000 Arbeitsplätze", somit 36.000 Jobs statt 18 Fliegern, gefährde die SPö möglicherweise eine noch größere Zahl von Jobs, verlautet aus gut informierten Kreisen. Demnach zirkuliert im Heer eine Berechnung unabhängiger Wirtschaftsexperten, der zu Folge bis zu 43.000 Arbeitsplätze in der heimischen Zulieferindustrie von dem Deal abhängen, wenn die geplanten Gegengeschäfte mit eingerechnet werden. Vor allem Hightechbetriebe, die von Tragflächenkomponenten bis zu Bauteilen für die Datalink-Systeme alles herstellen, was die Jets in der Luft hält, wären betroffen. Ehemalige hochrangige SP-Politiker, mittlerweile in Spitzenpositionen in der Wirtschaft tätig, sollen darüber alles andere als erfreut sein.
Die erste Ohnmacht nach dem Hochwasser ist überwunden. Nun wird überall der gutachterliche Rechenstift gezückt, um weggespülte Brücken, zerborstene Häuser und vernichtetes Inventar in Zahlen darstellbar zu machen. Das vorläufige Resümee: In den zwei am heftigsten betroffenen Ländern Ober- und Niederösterreich beläuft sich der Gesamtschaden offiziellen Angaben zufolge zusammen auf insgesamt 6,5 Milliarden Euro. Eine Summe, die auf einer Grobschätzung beruht, denn was noch alles auftaucht, ist mehr als ungewiss. Kaum einer der Geschädigten weiß bislang, wie hoch die Kosten der Gebäudeinstandsetzung und der Wiederbeschaffung fortgespülten Inventars tatsächlich ausfallen werden. Eine deutliche Warnung zur ungebremsten Schätzerei kam zuletzt vom Gemeindebund-Präsidenten Helmut Mödlhammer. Er bezifferte die Schäden in den Gemeinden mit rund 500 Millionen Euro und wies zugleich darauf hin, dass es auch doppelt und dreifach so viel sein könnte. »Wir wissen heute nicht, was noch alles auf uns zukommt«, mahnt er. So seien Schäden bei Abwasseranlagen nicht auf den ersten Blick erkennbar. Dazu müssten erst aufwändige Spiegelungen durchgeführt werden. Mödlhammers Resümee: »Die genaue Schadenserhebung wird bis Weihnachten dauern.«
Anfang dieses Jahres berichtete Die Zeit in einer dramatischen Reportage über die Zustände im Wittgensteinhaus. Dieses 1928 vom Wiener Philosophen Ludwig Wittgenstein und dem Adolf-Loos-Schüler Paul Engelmann errichtete Haus im dritten Wiener Gemeindebezirk würde, so der besorgte Tenor des bundesdeutschen Intellektuellenblatts, vom Eigentümer, dem bulgarischen Kulturinstitut, systematisch ruiniert. Die vom Hobbyarchitekten Wittgenstein entworfenen Türdrücker und Schlösser seien durch billige Baumarktprodukte ersetzt worden, Fensterscheiben seien zersplittert und die Einrichtung durch Risse in den Wänden und daraus resultierende Wasserschäden gefährdet. Den Schwebezustand, in dem sich das für Architekturkritiker unschätzbare Zeitdokument befindet, brachte der Autor lapidar auf den Punkt: »österreich wollte nicht, Bulgarien konnte nicht.«
Generalunternehmer (GU) müssen ab dem 1. Oktober die Umsatzsteuer für ihre Subunternehmer abführen. Mit der Einführung des so genannten Reverse-Charge-Systems habe das Finanzministerium die Kontrolle über Steuerabgaben an private Betriebe abgewälzt, kritisiert Christoph Wiesinger, Rechts- und Sozialexperte der österreichischen Bauinnung.
Hintergrund dieser Gesetzesänderung ist der massive Steuerausfall durch Subunternehmer, die vom Generalunternehmer zwar das Bruttohonorar kassieren, die Vorsteuer aber nicht an den Fiskus abliefern.
Während der Finanzminister um die Umsatzsteuer geprellt wird, ist diese Praxis für den GU freilich nicht ganz ohne Vorteile: Er bekommt gute Preise,
weil sein Auftragnehmer brutto für netto
kalkuliert. Das neue System bringt dem GU administrativen Mehraufwand, weil getrennte Aufzeichnungen geführt und falsch fakturierte Rechnungen wieder zurückgeschickt werden müssen. »Wir sind damit nicht glücklich«, so der Vertreter des Baugewerbes.
Die Branche hat allerdings dem Vernehmen nach bereits
einen Ausweg aus dem Dilemma entdeckt: Nachdem Materiallieferungen nicht dem
Reverse-Charge-System unterliegen, wird zwischen General- und Subunternehmer noch ein Auftragnehmer zwischengeschaltet, der nur Material liefert.
So kommt der GU zu seinem Vorsteuerabzug, alles Weitere bleibt der Kreativität überlassen. Eine Idee, von der sich der Report höflich distanziert.
Die Flut wirft viele Fragen auf: Wer haftet für vom Bauplatz geschwemmtes Material, weggespülte Schalungen und andere Schäden? Kann eine Baufirma einen Mehraufwand verrechnen weil der Weiterbau nur nach diversen Vorarbeiten möglich ist?
Die Kremser Baufirma Schubrig hat es da gut. Sie ist gerade dabei, in Langenlois für die Bauinnung Niederösterreich einen Zubau zum Lehrbauhof zu errichten. Die Baustelle geriet unter Wasser, Schalung wurde weggeschwemmt, und vor der Wiederaufnahme der Arbeiten mussten Schlamm und Wasser beseitigt werden. »Wir werden keinen Richter brauchen«, erklärt dazu der Leiter des Lehrbauhofs Günter Graf. »Das Nachjustieren der Schalung und die Abpumparbeiten tragen wir«, erklärt Graf.
Dieses zur Schau getragene Selbstverständnis kommt nicht von ungefähr. Experten schätzen, dass in 90 Prozent der ähnlich gelagerten Fälle der Schaden ebenso vom Auftraggeber getragen werden muss.
Auch beim in Krems ansässigen Wohnbauträger Gedesag ist die Sachlage klar. »In keiner Rohbauversicherung ist ein Hochwasserschutz enthalten«, erklärt der für die Verwaltung von Eigentumswohnungen zuständige Otmar Amon. Der Bauträger wird also die entstandenen Schäden selbst tragen müssen. Unglaublich, weit und breit kein Streit: »Ich rechne damit, dass der Bau relativ routiniert reagieren wird«, meint der Leiter der Bauabteilung im Normungsinstitut Heimo Elmer. »Vieles wird von den Auftraggebern getragen werden müssen«, meint Gerald Katzensteiner, Prokurist bei der VAV Versicherungs AG.
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Die Bilanz der Immobilienwirtschaft über die Regierungsarbeit fällt ausgeglichen aus. »Wir begrüßen die Liberalisierungen des Mietrechts bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Dachbodenausbauten«, erklärt der Präsident des österreichischen Verbandes der Immobilienmakler, -treuhänder und Bauträger Thomas Malloth. Diese Maßnahmen stünden, so Malloth, aber im Kontrast zu erweiterten Reglementierungen im Bereich des Wohnungseigentumsrechtes, von denen Verwalter besonders betroffen seien.
Nur teilweise glücklich seien die Bauträger mit einigen Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes 2002. Hier stößt man sich am befristeten Veräußerungsverbot bei Kfz-Abstellplätzen und am Annahmeverbot von Zahlungen vor der Grundbuchanmerkung. Bedauerlich findet der öVI-Präsident, »dass dem Mythos Nulldefizit sinnvolle steuerliche Lenkungsmaßnahmen zur Investitionsbegünstigung und damit zur Ankurbelung der Bauwirtschaft zum Opfer gefallen sind«.
Was die Zukunft betrifft, mag Malloth nichts von einem Teufel an der Wand wissen.
Aus der Sicht der Immobilienwirtschaft seien Ressentiments vor einer rot-grünen
Regierung nur dann gerechtfertigt, wenn ein Zurückdrehen der Uhren in die Steinzeit der Immobilienwirtschaft angepeilt würde. »Ausgewiesene Fachleute in beiden Parteien sollten aber der Garant dafür sein, dass ein solches Szenario nicht eintritt«, urteilt Malloth.