Dienstag, April 22, 2025

In der Steiermark gibt es ab sofort für die Errichtung eines Eigenheimes bares Geld statt gestützter Darlehen.

Die Richtlinien zur Eigenheimförderung in der Steiermark werden geändert. Statt dem bisherigen Annuitätenzuschuss wird es in Zukunft eine Direktförderung mit Einkommensobergrenzen geben. Zustimmung gibt es unter anderem von der Gewerkschaft Bau-Holz (GBH), die jedoch weitere Ergänzungen fordert, um der hohen Arbeitslosigkeit am Bau entgegenwirken zu können. „Es ist sinnvoll, dass Häuslbauer in Zukunft eine nicht rückzahlbare Direktförderung im Rahmen der Wohnbauförderung bekommen. So erhält eine Jungfamilie mit 2 Kindern bis zu 13.000 Euro. Das ist zielführender als das alte System mit gestützten Darlehen", erklärt GBH-Bundesvorsitzender Josef Muchitsch.

Im Jahr 2012 wurden in der Steiermark nur mehr rund 250 Eigenheime gefördert. Ziel müssen mindestens 500 neue Förderwerber jährlich sein. Eine Rechnungslegung bei Fertigstellung ist ebenfalls Bestandteil der neuen Eigenheimförderung. Genau hier erwartet sich Muchitsch aber einen zusätzlichen Schritt der Landesregierung.

„Die neue Förderung soll nicht nur an eine Rechnungslegung gebunden sein, sondern auch an die Vergabe an unsere steirischen Firmen und Mitarbeiter. Das ist aufgrund der hohen steirischen Bauarbeitslosigkeit Gebot der Stunde. Die Steiermark hat mit 1.910 zusätzlichen arbeitssuchenden Bauarbeitern im Vergleichsmonat April die `rote Laterne´ in Österreich. Bei den Förderungen müssen steirische Unternehmen mit ihren Arbeitnehmern bevorzugt werden. Dazu müssen Firmensitz und Anmeldung der Arbeiter in der Steiermark Voraussetzung sein. Diese Regelung muss auch für Subvergaben gelten”, fordert Muchitsch.

Die Rechtskonformität für diese Forderung ist laut EU-Recht aufgrund einer Entscheidung des europäischen Gerichtshofes gegeben. Laut dieser Entscheidung besteht die Möglichkeit, dass die öffentliche Hand Maßnahmen für regionale Vergaben setzt, um eine überdurchschnittlich hohe Arbeitslosigkeit im eigenen Land zu senken.

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