Sonntag, Mai 04, 2025
Förderung für Dachsanierung
Foto: iStock

Die Entscheidung für ein Steildach ist nicht nur eine Frage der Optik. Denn wer das darunter liegende Geschoß gut plant und baut, schafft Wohnraum. Sinnvolle Förderungen helfen, bestehende Gebäude auf einen zeitgemäßen Energieverbrauch zu senken und zugleich den Wohnkomfort und den Wert der Immobilie zu steigern.

Laut einer Trendanalyse der Bauprodukteindustrie und des Wohnbaus für den Zentralverband Industrieller Bauproduktehersteller wird die Bevölkerung Österreichs nach aktuellen Prognosen bis 2030 um knapp 0,5 Millionen (+5,5 %) zulegen. Die Anzahl der Haushalte wird zwischen 1971 und 2030 in Wien um 30 % steigen, sich in Tirol und Vorarlberg sogar verdoppeln. Um Wohnräume zu schaffen, boomt vor allem der Neubau, dafür schwächelt die Sanierung. »Die Sanierungsrate liegt mit 1 % deutlich unter den politischen Vorgaben! Das passt nicht zu den politischen Zielen zur Umsetzung des Paris-Abkommens. Und es wirkt auch nicht den wieder steigenden Energiepreisen entgegen«, erklärt  Reinhold Lindner, Sprecher der Plattform Dachvisionen.

In der im Juni 2018 beschlossenen Klima- und Energiestrategie ist eine Sanierungsrate von 2 % im Durchschnitt 2020–2030 als Ziel angeführt – also eine Verdoppelung des Aufwands für die thermisch-energetische Sanierung für bestehende Wohnbauten. Seit dem Vorjahr neu ist die Add-on Förderung durch den Bundes-Sanierungsscheck: Dabei können umfassende Sanierungen auch in Teilschritten gemacht werden. Sowohl Privatpersonen, wie auch alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätigen Organisationen können die Förderung beanspruchen. Gefördert werden unter anderem die Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches und die Sanierung bzw. der Austausch der Fenster und Außentüren. Die Förderung ist abhängig von der Sanierungsqualität und kann bis zu 30 % der förderungsfähigen Kosten betragen. Lindner rät zur Zusammenarbeit mit Profis: »Bei thermischen Sanierungen ist ein durchdachtes Gesamtkonzept von einem Bauexperten mit entsprechendem Know-how notwendig.«

Das gilt für Einfamilienhäuser ebenso wie für den mehrgeschoßigen Wohnbau.

Anträge können seit dem 1. März und so lange gestellt werden, wie Budgetmittel vorhanden sind, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2019.

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