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Ab 1. Mai gilt bei mobilen Datendiensten eine Kostenbegrenzung von 60 Euro.
»Wir haben in den letzten Monaten ein deutlich erhöhtes Schutzbedürfnis bei mobilen Datendiensten geortet. Der Streitwert bei den dazu bei uns eingebrachten Streitschlichtungsverfahren belief sich auf durchschnittlich 650 Euro – mit der neuen Verordnung wird das abgestellt, da ab 1. Mai der Konsument durch das Festschreiben von 60 Euro vor der Kostenfalle hoher Telefonrechnung durch Downloads geschützt ist«, erklärt Georg Serentschy, Geschäftsführer der RTR-GmbH für den Fachbereich Telekommunikation und Post, die Ausgangssituation für den Erlass der Verordnung. Die Kostenbeschränkungsverordnung werde auch für Altverträge anzuwenden sein, heißt es ebendort.
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