Freitag, April 11, 2025
Erstmals nach der übernahme der Universale-Bau AG durch die in Salzburg beheimatete Alpine-Mayreder GmbH präsentierten sich die vier Vorstände Dietmar Aluta-Oltyan, Otto Mierl (Alpine) sowie Johann Mauch und Heinz Fellner (Universale) der öffentlichkeit. "Aus kartellrechtlichen Gründen", so Aluta, habe man den Zusammenschluss nicht früher kommentieren wollen.

Nun, nach der Absegung, geht man ans Eingemachte: Das operative Baugeschäft der Universale wird aus dem Konzern herausgelöst, ab Ende März werde es dafür eine neue Gesellschaft geben, die in die Alpine eingegliedert wird. Laut Dietmar Aluta sollen sowohl Fellner wie auch Mauch, die nebenbei die im Eigentum der Creditanstalt befindliche Universale International und den Universale-Immobilienbesitz leiten, "der Alpine erhalten bleiben".

Strukturbereinigungen und Synergieeinsparungen werde es im Spezialtiefbau, im Tunnel- und Bahnbau sowie bei der Verwaltung der Baugeräte geben. Auf Basis der Vorjahresergebnisse erwarten sich die Vorstände eine Bauleistung von 18 bis 19 Miliarden Schilling jährlich, die durch 9000 Mitarbeiter erbracht werden soll. Ob der Name Universale längerfristig erhalten bleiben wird, könne noch nicht gesagt werden, so Aluta.

"Nicht ganz so schlimm wie befürchtet", aber dennoch unerfreulich - so präsentiert sich das Jahr 2000 für die Rohstoff-Industrie aus Sicht von Carl Hennrich, Geschäftsführer des Fachverbands Stein und Keramik. Die Konjunktur bei den kies-, sand- und schotterabbauenden Betrieben hinke hinter der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung nach, klagte auch Manfred Winkler, Mitglied des Fachverbands anläßlich der Jahres-Pressekonferenz. Während das BIP um 3,3 Prozent stieg, beliefen sich die Zuwächse in der Rohstoffindustrie auf magere 1,68%. Lediglich die Feinkeramik konnte sich über Großaufträge aus den USA freuen.

Schuld an der Misere sei, so Winkler, der hohe Rohölpreis. Wie überhaupt die Energiepreise ein Sorgenkind der Branche sind. "Wir warten sehnsüchtig auf die Stromliberalisierung im Oktober", so Hennrich. Immerhin würden die Rohstoffbetriebe rund 1500 Gigawattstunden Strom pro Jahr verbrauchen, die dann auch aus dem Ausland bezogen werden könnten. Um auch kleine Unternehmen in den Genuss billigen Stroms kommen zu lassen, hat sich der Fachverband daher rechtzeitig vor Inkrafttreten der Marktöffnung am Strompool der Industrie mit 47 Standorten beteiligt.

Hennrich plagen aber auch noch andere Sorgen. Zwar zeichne sich bei der geplanten Novellierung des Mineralrohstoffgesetzes (Minrog) hinsichtlich der 300m- Abstandsregelung ab, wonach der Unternehmer nachweisen muss, dass durch den Rohstoffabbau innerhalb dieser Grenze für die Anrainer keine Beeinträchtigung stattfindet, offen sei aber die absolute Verbotszone von 100 m. Außerdem geht Hennrich eine Rohstoff-Raumordnung ab: "Auch im Zusammenhang mit den Natura 2000-Gebieten gibt es keine Abstimmung zwischen Bund, Ländern und den Rohstoffbetrieben, wo sie abbauen dürfen." Das Resumee des Fachverbands in einem Satz: "Aufschwung, bitte warten!"

Wiens Baumeister jubeln. In ihrem Kampf gegen die Ziviltechniker sehen sie sich durch den Verfassungsgerichtshofes bestätigt, der Einspruch gegen das in der Wiener Bauordnung verankerte "vereinfachte Bauverfahren" eingelegt hat. "Das Kuriosum, das nun abgeschafft werden muss, verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz", so die Auffassung der Wiener Bauinnung. Laut Innungsmeister Hans-Herbert Grüner fühlen sich 1400 Baumeister in ihrer Zuständigkeit gegenüber den Ziviltechnikern diskriminiert, wenn sie Bauwerke prüfen und Benützungsbewilligungen erteilen dürfen.

"In den 30 Seiten, die das Urteil des VfGH hat, liest man davon kein Wort", widerspricht Christoph Tanzer, Rechtsexperte der Wiener Ingenieurkammer, der baumeisterlichen Darstellung. Dass Ziviltechniker von der Behörde als "Urkundspersonen" herangezogen werden dürfen, stelle der 1996 eingeführte Passus der Bauordnung keineswegs in Zweifel, meint Tanzer.

"Die Innung will das so aus dem Urteil lesen. Tatsache ist, dass es nur darum geht, ob die Anrainerrechte bei der Benützungsbewilligung ausreichend geschützt sind und ob die Prüfmöglichkeit der Ziviltechniker nicht zu weit gehen, so dass die Behörde nicht mehr nachvollziehen kann, was geprüft wurde."

Dass der Verfassungsgerichtshof eine Lücke in der Bauordnung entdeckt hat, bestreitet der Jurist nicht: "Theoretisch könnte nach der jetzigen Fassung des § 70a ein Architekt planen und sich dann selbst prüfen. Aber dass er das nicht darf, steht ohnehin in unseren Standesregeln!"

Die Angaben zum Umsatz der Readymix Kiesunion AG sind mehr als widersprüchlich. Am 15. Februar 2001 erging dem REPORT eine Vorabinformation zur Pressekonferenz am 21. Februar. Darin wird der Konzernumsatz mit 3,43 Milliarden Schilling beziffert, was einem Minus von rund zwei Prozent gegenüber 1999 (3.496 Mrd.) entspricht.

In den wenigen Tagen bis zur Pressekonferenz schrumpfte der Umsatz auf 3,3 Milliarden "rund zwei Prozent unter dem des Vorjahres", wie es im Pressetext wortwörtlich heißt. Eine Rechnung, die schlicht und einfach nicht stimmt. Denn ausgehend von den im Geschäftsbericht 1999 ausgewiesenen 3, 496 Milliarden bedeuten die nun präsentierten 3,3 Milliarden Schilling einen Umsatzrückgang von 5,6 Prozent. Eine Zahl, die immerhin jener nahe kommt, die der Readymix-Generaldirektor Wolfgang Schuster im Dezember des Vorjahres gegenüber dem REPORT prognostizierte. Damals nannte er den Umsatz relativ präzise mit 3,242 Milliarden Schilling, was einem Minus von etwa sieben Prozent entspricht (Report 12/2000).

Die diversen Differenzen kann Schuster nicht wirklich schlüssig erklären. Zur Kluft zwischen Dezember-Prognose (3,242 Mrd.) und Vorabinfo (3,43 Mrd.) erklärte er folgendes: "Ich weiß nicht warum wir das damals so pessimistisch gesehen haben". Die rund 130 Millionen, die zwischen dem 15. 2. (Vorabinfo) und dem 21. 2. (Pressekonferenz) abhanden gekommen sind, erklärt Schuster mit der Differenz zwischen englischen und österreichischen Zahlen.

- es gibt drei Haupttrends: den weiterhin wachsende Markt für Telekommunikation, die erfolgreiche Wettbewerbsorientierung des Marktes und die nach wie vor unzureichende Liberalisierung der Ortsnetze (insgesamt liegt der Marktanteil der Wettbewerber im Ortsnetz nur bei 1,5 Prozent)

- Deutschalnd verzeichnet starke Zuwächse bei den Mobilfunk- und Festnetzanschlüssen, bei den Internetzugängen und im Verbindungsvolumina. Die jährliche Wachstumsrate des Festnetzes hat 26 Prozent erreicht; im Mobilfunkbereich lag der Zuwachs sogar bei 105 Prozent. Bis Ende 2000 gab es in 24 Prozent der deutschen Haushalte einen Internet-Zugang.

- Aufgrund der öffnung der Märkte sind die Preise für inländische Ferngespräche seit Ende 1997 um 92 Prozent gesunken.

- Allein im vergangenen Jahr sind in der Telekommunikation mehr als 14.000 neue Arbeitsplätze entstanden.

In Wien ist Wahlkampf, und der Architekt Wolfgang Hauer ist erbost. Grund seines Grams ist ein langwieriger Honorarprozess gegen den Wiener Bodenbereitstellungs- und Stadterneuerungsfonds (WBSF). Dieser beauftragte Hauer im Jahr 1995 mit der Prüfung eines Sanierungsvorhabens im 15. Wiener Gemeindebezirk.

Saniert werden sollte die gemeindeeigene Wohnanlage Ebert-Hof mit 178 Wohnungen. Geplant und ausgeschrieben wurden die notwendigen Arbeiten von der Genossenschaft Wien Süd (GWS), welche die Sockelsanierung von der Stadt (damals MA 52) treuhänderisch übertragen bekam. Hauer prüfte penibel, was sich - so seine Sicht - später für ihn rächte. Denn weder der WBSF als sachverständige Instanz noch die politisch Verantwortlichen der Stadt Wien dankten ihm seine Dienste. Ganz im Gegenteil: Nachdem sich die von Hauer aufgezeigten Mängel und Unzulänglichkeiten der Arbeit der Genossenschaft häuften, wurde ihm vom WBSF der Prüfauftrag entzogen.

Das war Ende 1998, worauf Hauer seine politischen Kontakte nutzte und den FPö-Landtagsabgeordneten Josef Wagner kontaktierte. Dieser wurde prompt tätig und beantragte über den Kontollausschuss eine Prüfung des Sanierungsvorhabens in der Hütteldorfer Straße 16-22 durch das Kontrollamt.

Der entstandene Prüfbericht wurde Ende November 1999 fer- tig gestellt und lässt kein gutes Haar an den Planern und Strategen der Wien Süd. "Derartig gravierende Ausschreibungsmängel, wie sie im gegenständlichen Fall vorgefunden wurden, sind bei Verwendung entsprechend ausgereifter und vollständiger Projektpläne - eine entsprechende Qualifikation der mit der Ausschreibung betrauten Mitarbeiter der GWS vorausgesetzt - unverständlich", heißt es dazu im Kontrollamtsbericht. Kritik übt das Kontrollamt auch an der Art und Weise der Auftragsvergabe der Wien Süd. Anhand der Aufzugsanlagen skizziert das Prüforgan den Verlauf von Ausschreibungen. So holte die GWS im Jänner 1995 ein Angebot über vier Seilaufzüge und sechs hydraulische Aufzüge ein. Wert der Bestellung: immerhin 6,1 Millionen Schilling.

Dass es bereits drei Jahre zuvor eine öffentliche Ausschreibung gegeben hatte, war den Machern in der Wien Süd offenbar egal. Eine Vorgangsweise, die das Kontrollamt herb kritisiert: "Dieses Beispiel, bei dem keine einzige der in der ursprünglichen Ausschreibung des Jahres 1992 enthaltenen Positionen zur Anwendung kam, zeigt wohl mit aller Deutlichkeit, dass mit der gewählten Vorgangsweise dem eigentlichen Zweck der Vergaberegel im WWFSG (Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz, Anm. d. R.) - nämlich der Einholung von Angeboten im Wettbewerb - nicht Rechnung getragen wurde." Daraus schließen die Prüfer des Kontrollamtes: "Die im Falle der gegenständlichen Bauabwicklung durch die GWS festgestellte Vergabepraxis ist keinesfalls mit den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit in Einklang zu bringen." Was naturgemäß Mehrkosten nach sich zieht. Oder vielleicht auch nicht, denn wie die Prüfung weiters ergab, wurden bei sämtlichen vom Kontrollamt eingesehenen Ausschreibungen im Nachhinein Preisverhandlungen mit den Bietern geführt. Die daraus lukrierten Nachlässe lagen, so der Bericht, zwischen zwei und zehn Prozent.

Für den Architekten Hauer ist die ganze Sache nicht nur wegen seines Honorars ein Krimi. Er führt ins Treffen, dass die betroffenen Mieter aufgrund der unzureichend durchgeführten Sanierung zwar mehr Miete zahlen, aber nicht in vollem Maße von den erledigten Arbeiten profitieren würden. Ein Punkt, in dem der Kontrollamtsdirektor Alois List widerspricht. Er könne sich zwar nur mehr vage an die Prüfung der Sanierung erinnern, in einem Punkt sei er aber sicher: "Schaden haben wir keinen festgestellt." Den Einwand, dass die Abwicklung von Bauvorhaben letztlich der zentrale Schlüssel für Erfolg und Scheitern sei, lässt List gelten und fügt hinzu: "Kann sein, dass sich kein Schaden errechnen ließ." Der eigene Bericht gibt ihm Recht, denn allein die Tatsache, dass geprüft wurde, erhöhte die Zinsen der beiden Baukonten um mehr als eine Million Schilling. Geld, das von der GWS an die Stadt Wien refundiert werden musste. "Ein Fehler der Bank", erklärt der in der Genossenschaft Wien Süd für das Marketing zuständige Friedrich Klocker.

Dass Zinsen in dieser Höhe überhaupt zu Stande kamen, ist wiederum Sache der MA 17, deren Bauvorschüsse recht üppig ausfielen. So wurde laut Kontrollamt "im Jänner 1997 ein weit überhöhter Vorschuss in der Höhe von 60,44 Millionen Schilling überwiesen". Das, obwohl das Konto noch ein Guthaben von mehr als fünf Millionen aufwies. Ende 1997 erreichte der Plussaldo der Baukonten fast 50 Millionen - dennoch wurden im Jänner weitere zehn Millionen nachgeschossen. Die großzügige MA 17 gelobt in einer Stellungnahme Besserung.

Hauer pocht darauf, dass den durch Bauverzögerungen entstandenen Mehrkosten im Kontrollbericht zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Ein Argument, das beim Zeitraum, den die Sanierung insgesamt in Anspruch genommen hat, nicht ganz unschlüssig klingt. Der Beschluss für die Sanierung fiel laut Kontrollamt im Jahr 1990; im Juni 1991 wurde die GWS mit den Bauvorbereitungsmaßnahmen samt Zustandserhebung und Erstellung eines Maßnahmenkatalogs betraut. Etwa vier Jahre später wurde die GWS freihändig beauftragt, die Ausschreibungsunterlagen sowie die Ausführungs- und Detailplanung zu erbringen. Später kam dann noch der ursprünglich nicht vorgesehene Ausbau der Dachgeschoße dazu. Fertig gestellt wurde der Bau Ende 1999. Acht lange Jahre für ein Sanierungsvolumen von rund 90 Millionen Schilling.

Der GWS-Manager Klocker versteht die ganze Aufregung nicht. "Da ist, Gott sei Dank, nichts dahinter; der Kontrollamtsbericht geht augenscheinlich auf Aussagen des Herrn Hauer zurück und beruht deshalb auf unrichtigen Annahmen", mutmaßt er und fügt hinzu: "Wir stehen nicht zur Verfügung für die Raubrittermethoden des Herrn Hauer." Bestätigt fühlt sich Klocker durch andere Prüfberichte, die belegen würden, dass die GWS ihre Arbeit sorgfältig erledigt hat. Ausgestellt habe diese Gutachten Mathias Rant, jener Ziviltechniker, der nach Hauer als Prüfer bestellt wurde. Rant, der als Präsident des Hauptverbandes der Sachverständigen fungiert, sieht das differenziert. "Es wurde vertraglich fixiert, dass ein klarer Strich gezogen wird und ich die von Hauer erledigten Dinge nicht begutachte", erklärt er.

Der GWS-Prokurist Peter Schlappal findet naturgemäß keine freundlichen Worte für Hauer. "Das Büro Hauer ist eine one man show. Der war dem Bauvolumen nicht gewachsen", urteilt er. Mit der Zurücklegung von Rechnungen und Ausschreibungen sowie dem In-Frage-Stellen von Gutachten habe der Ziviltechniker maßgeblich für Verzögerungen gesorgt. Beide GWS-Herren sehen die Sache gelassen: "Schließlich wurde Hauer sein Auftrag entzogen und uns nicht." Womit sie Recht haben, denn die Stadt Wien beauftragte die Genossenschaft bereits im Jahr 2000 - also nur wenige Monate nach Erscheinen des Kontrollamtsberichtes - mit zwei weiteren Sanierungen mit immerhin rund 180 Wohneinheiten.

Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) kommt langsam in die Jahre. Von 1994 bis November 2000 - also seit die gesetzlichen Grundlagen bestehen - wurden 21 derartige Verfahren zum Abschluss gebracht. Zwölf UVP-Verfahren sind gegenwärtig anhängig.

Für die österreichische Autobahn- und Schnellstraßen AG öSAG genug, eine Zwischenbilanz zu ziehen. Knapp 200 Gäste, darunter Ziviltechniker verschiedener Richtungen, Vertreter aus Landesregierungen und Gemeinden sowie Universitätsangehörige, waren der Einladung gefolgt und sorgten für eine lebhafte Diskussion.

Wie zu erwarten, standen die Komplexität und Dauer der UVP als zentrale Kritikpunkte im Raum. Dem entgegnete Gerhard Schreiber als Vertreter des Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, dass mit den Gesetzesnovellen bereits eine Straffung erreicht wurde. Eine weitere Beschleunigung sei nur durch eine umfassende Bundesstaatsreform zu erreichen, betonte Schreiber.

Ich streite nun, solange ich lebe, im Siedlungswasserbau herum", beschwert sich Georg Leisser, Zivilingenieur für Kulturtechnik. "Die Praxis im Landesamt Niederösterreich zeigt, dass ein spekulativer Preis noch kein Ausscheidungsgrund ist, zwei hingegen schon." Denn das erste Ziel der niederösterreichischen Landesregierung sei, dem billigsten Bieter den Zuschlag zu erteilen.

Der Grund für die Streitigkeiten zwischen Prüfingenieuren und Landesregierung ist der Wortlaut der Vergabegesetze. Denn bei wörtlicher Interpretation müssten Angebote, die nur einen einzigen nicht nachvollziehbaren Preis aufweisen, ausgeschieden werden. Tatsächlich nimmt die Abteilung Siedlungswasserbau das Vergabegesetz nicht immer wörtlich. "Sinngemäß befolgen wir die Richtlinie aber sehr wohl", hält der stellvertretende Abteilungsleiter Ernst Kurfürst dagegen. Wenn ein Unterpreis einem Bieter zu einem ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil verhelfe, dann toleriere man das nicht, so Kurfürst.

Eine Erklärung für diese Vorgangsweise hat auch FP-Landesrat Ewald Stadler parat: "Wir lehnen spekulative Angebote generell ab. Das würde auch vor den Gerichten nicht halten", betont er. Es käme jedoch vor, dass man einen Preis durchgehen ließe, wenn es sich dabei um eine nachrangige Position handle, aufgrund deren man das Angebot nicht restlos verwerfen möchte. "Wir wollen schließlich nicht wegen unnötigem Formalismus mehr bezahlen", erklärt Kurfürst.

Im Gegensatz zu früher kommt es auch kaum mehr zu Streitigkeiten vor Gericht, weil ein übergangener Bieter heute die Möglichkeit hat, noch vor Zuschlagserteilung Einspruch zu erheben, sodass ein Vergabestopp bewirkt werden könnte. Trotzdem will sich die niederösterreichische Landesregierung in Zukunft absichern. In Kürze will man ein Rechtsgutachten erstellen lassen, um zu bestätigen, dass diese Handhabung den Vergaberichtlinien entspricht.

Lauterach und Wolfurt - zwei gewöhnliche Vorarlberger Gemeinden mit mehreren ähn-lichkeiten. Rund 8000 Einwohner, Blick auf die Berge und je eine Veranstaltungshalle mit einer Nutzfläche von rund 2500 Quadratmetern. Genau diese Bauten haben sich Martin Hefel und Andreas Karg, zwei Absolventen des Facility-Management-Lehrganges an der Donau-Uni Krems, in ihrer Abschlussarbeit näher angesehen. Zentrales Ergebnis: "Die Gemeinden wären gut beraten, die von den Veranstaltungszentren erbrachte Leistung am Markt zuzukaufen", erklärt Hefel.

Der Grund: Bau und Betrieb dieser Zentren belasten das Budget gewaltig. Ein möglicher Ansatz, so Hefel, sei es, mittels Outsourcing, etwa bei der Reinigung, Kosten zu sparen.

Als weitaus effizienter stellt sich jedoch der Einsatz eines zentralen Veranstaltungsmanagers heraus, wie er in einer der beiden Gemeinden bereits existiert. "Damit können Leerläufe vermieden werden", erklärt der Master of Advanced Studies. Einen Schritt weiter gedacht, liegt es nahe, dass benachbarte Kommunen ein Veranstaltungszentrum betreiben. Genau aber hier beginnen die Probleme. "Die Bürger sind kaum dazu bereit, ihre Veranstaltungen außerhalb des eigenen Ortes abzuwickeln", weiß Hefel. Deshalb sieht Hefel, Geschäftsführer der Firma Marcand Informationmanagement, seine Studie als einen Beitrag zu einer diesbezüglichen Sensibilisierung. Denn im Grunde, so der Facilitymanager, bestehe für Gemeinden kein gesetzlicher Auftrag, ihren Bürgern und Vereinen Raum zur Verfügung zu stellen.

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