Sonntag, April 20, 2025

Der volkswirtschaftliche Schaden der Schattenwirtschaft ist unter Experten nach wie vor umstrittenDie Schattenwirtschaft am Bau ist im Jahr 2010 um ein Prozent gewachsen.

Nutznießer der Schwarzarbeit sind dabei fast ausschließlich private Pfuscher. Insgesamt wurden im abgelaufenen Jahr Ausgaben von 7,67 Milliarden Euro am Fiskus vorbei erwirtschaftet, so die Ergebnisse einer aktuelle Studie von Kreutzer Fischer & Partner.

Im Gegensatz zum privaten Pfusch sind die Erlöse aus »Ohne-Rechnung-Geschäften« des Gewerbes rückläufig. Während 2007 noch 4,3 Milliarden schwarz erwirtschaftet wurden, waren es 2010 »nur« noch 3,8 Milliarden Euro. Gründe für den Rückgang des gewerblichen Pfuschs sind laut Studienautor Andreas Kreutzer zum einen die verschärften, computergestützten Buchprüfungen der Finanz, zum anderen reicht die aktuelle Auftragslage vielerorts nur, um das legale Geschäft aufrechtzuerhalten. Weiter umstritten ist der volkswirtschaftliche Schaden der Schattenwirtschaft. So sind etwa bei privaten Leistungserbringern in jedem Fall nur die theoretisch vorenthaltenen Sozialabgaben inklusive Mehrwertsteuer anzusetzen, nicht jedoch das verwendete Material, das gewöhnlich völlig
legal im Baustoffhandel erworben wird. »Ohne-Rechnung-Geschäfte« werden wiederum überwiegend mit legal beschäftigten Arbeitnehmern durchgeführt, wodurch der Schaden hierbei primär in der Umsatzsteuerverkürzung zu suchen ist. Je nach Sichtweise pendelt der volkswirtschaftliche Schaden zwischen 0,15 und 0,9 Prozent des BIP. Von manchen wird unter Berücksichtigung aller wirtschafts- und sozialpolitischen Konsequenzen ein negativer Effekt auch gänzlich bestritten. »Vielleicht ist das der Grund für die nur halbherzigen Maßnahmen zur Eindämmung des Pfuschs«, mutmaßt Kreutzer. Denn würde man ernsthaft an einer radikalen Einschränkung interessiert sein, könnte man diese einfach über eine Art Kronzeugenregelung
realisieren. Ähnlich wie im Wettbewerbsrecht würde der Anzeiger einer Dienstleistung, die ohne Rechnung erbracht wurde, straffrei gehen, auch wenn er selbst Nutznießer des Geschäftes ist.

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