Freitag, April 04, 2025
Kampf gegen Greenwashing
(Titelbild: iStock)

Ein neuer EU-Richtlinienvorschlag soll Greenwashing beenden. Neben Forderungen nach konkreten Informationspflichten und belegbarer Werbung soll die Verwendung bestimmter »green claims« und Nachhaltigkeitssiegel verboten werden. Ein klarer Handlungsauftrag an Unternehmen? Ein Überblick.

Der EU Green Deal und die damit einhergehende Transformation des Wirtschaftssystems in Richtung Nachhaltigkeit und Dekarbonisierung bedingt auch eine höhere Sichtbarkeit von »grünen« Anstrengungen der Unternehmen. Die Wirtschaftslogik dahinter ist klar:  Eine höhere Sichtbarkeit »grüner« Produkte führt zu einer gesteigerten Akzeptanz und Nachfrage, was wiederum zu Skaleneffekten und Preissenkungen nachhaltiger Produkte führt.

Diese grundsätzlich gewünschte Wechselwirkung aus erhöhter Sichtbarkeit und erhöhter Nachfrage hat jedoch in letzter Zeit zu einem regelrechten Wildwuchs von – oftmals intransparenten – Zeichen und Siegeln sowie »schwammigen« bzw. undefinierten Begriffen (»bio«, »öko« etc.) im Außenauftritt geführt. Konkret sind allein auf dem EU-Markt rund 230 verschiedene Umweltzeichen im Umlauf, wobei rund 53,3 Prozent vage, irreführend oder unfundiert sind (Stand 2020; Europäische Kommission, Impact Assessmet Report, SWD2022). Durch diese (Un-)Praxis können Konsument*innen über die tatsächliche Nachhaltigkeit eines Produkts getäuscht und der zwischenstaatliche Wettbewerb verzerrt werden.

Die EU-Kommission hat sich nun mit der am 22.3.2023 vorgeschlagenen »Richtlinie zur Vermeidung von Greenwashing« (in der Folge »Green Claims Directive«) dieser Thematik angenommen. Ziel ist insbesondere die Festlegung gemeinsamer unionsweiter Kriterien gegen irreführende Umweltaussagen. Weiters soll eine allfällige Benachteiligung von Unternehmen, die tatsächlich nachhaltige Produkte am Markt anbieten, hintangehalten werden. Die Green Claims Directive soll somit gleiche Ausgangsbedingungen in Bezug auf Aussagen zur Umweltleistung von Produkten schaffen. Sobald die Green Claims Directive in Kraft getreten ist, haben die Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit, um sie in nationales Recht umzusetzen.

Die zentralen Bestimmungen der Green Claims Directive finden Sie hier: Überblick Green Claims Directive - PDF


Die Autor*innen:

Mag. Berthold Hofbauer ist Rechtsanwalt und Partner bei Heid & Partner Rechtsanwälte. Seine Spezialgebiete sind das Vergaberecht (Schwerpunkt: Nachhaltige Beschaffung), das Nachhaltigkeitsrecht und die Vergabe-Compliance.
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Mag. Katharina Kos, LL.M., ist Rechtsanwältin bei Heid & Partner Rechtsanwälte. Ihre Spezialgebiete sind das Vergaberecht, das Beihilfenrecht sowie das europäische und internationale Wirtschaftsrecht. 
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(Fotos: Heid und Partner)

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