Freitag, Mai 02, 2025
Vorwurf illegaler staatlicher Beihilfen
Foto: iStock

Die Europäische Föderation der Bau- und Holzarbeiter (EFBH) hat gegen Rumänien und Bulgarien eine formelle Anfrage an die Europäischen Kommission wegen illegaler Beihilfen und Wettbewerbsverzerrung gerichtet.

Die Zahl der Entsendungen in der EU steigt massiv an. Neben Deutschland, Frankreich und Belgien ist auch Österreich ein Hotspot für Entsendungen. Dass der Wettbewerb mit den heimischen Unternehmen nicht immer fair ist, ist hinlänglich bekannt. So wurden von der BUAK in den ersten acht Monaten des Jahres 1403 ausländische Firmen kontrolliert, davon wurde bei 681 der Verdacht auf Unterentlohnung festgestellt. »Die Unterentlohnung verzerrt den Wettbewerb und kostet Arbeitsplätze. Heimische Firmen können Aufträge nicht annehmen, weil sie bei solchen Dumpingpreisen nicht mithalten können«, ist Josef Muchitsch, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft Bau-Holz (GBH), überzeugt.

Dazu kommt, dass Länder wie Rumänien oder Bulgarien diese Art der Wettbewerbsverzerrung auch noch von staatlicher Seite unterstützen, wie eine internationale Untersuchung der der Europäischen Föderation der Bau- und Holzarbeiter (EFBH) festgestellt hat. Diese beiden Länder haben ihre nationalen Rechtsvorschriften so gestaltet, dass Unternehmen, die Arbeitnehmer vorübergehend ins Ausland entsenden, erhebliche Ermäßigungen bei der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge erhalten. Diese Rabatte verschaffen den Unternehmen einen großen finanziellen Wettbewerbsvorteil und ermöglichen es ihnen, ihre Dienstleistungen im Ausland günstiger als im eigenen Land anzubieten. Nach Schätzungen der EFBH gewährt Rumänien seinen Unternehmen jährlich einen Rabatt von 25 Millionen Euro und Bulgarien einen Rabatt von jährlich rund 20 Millionen Euro. Nach dem EU-Vertrag sind derartige staatliche Beihilfen an Unternehmen ausdrücklich verboten.  Deshalb hat die EFBH jetzt an die Kommission eine formelle Anfrage gegen Rumänien und Bulgarien wegen der »Gewährung illegaler staatlicher Beihilfen« und wegen »Verzerrung des europäischen Binnenmarkts« gerichtet.

Sollten tatsächlich Rechtswidrigkeiten vorliegen, kann die Kommission Sanktionen verhängen.

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