Montag, Mai 19, 2025
Wiener Baunovelle: Von der „Verbots-“ zur „Ermöglichungs-Norm“
Peter Engert, Geschäftsführer der ÖGNI. (Credit: value one holding)

Die ÖGNI hat sich zur vor einigen Wochen veröffentlichten Novelle der Wiener Bauordnung geäußert. Das Fazit: Ein zahnloser Tiger - aber immerhin ein erster Schritt. 

Die Wiener Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál und Selma Arapovic, NEOS Stadtentwicklungssprecherin, legten den Fokus ihres Entwurfs vor allem auf Dekarbonisierung, Erneuerbarer Energie, Grünraumgestaltung als auch auf den Schutz von Altbauten. (Zum Nachlesen: Baugebote der Zukunft) Die ÖGNI (Österrreichische Gesellschaft für Nachhaltige Immobilienwirtschaft) reagiert wohlwollend auf den Entwurf: „Insgesamt freuen wir uns, dass ein Schwenk von einer „Verbots-Norm“ hin zu einer „Ermöglichungs-Norm“ in Ansätzen spürbar ist“, stellt Peter Engert, Geschäftsführer der ÖGNI, in einer Stellungnahme fest. „Die Chance, dass Wien mit seiner Novelle einen Benchmark für die acht anderen Bauordnungen setzt, wurde vergeben.“

Positiv sei der verstärkte Schutz existierender Bausubstanz zu vermerken, Erleichterung bei Begrünungsmaßnahmen, die Anpassung des Stellplatzregulativs sowie die Verbesserungen für Bestandssanierungen werden von der ÖGNI ebenfalls mit Erleichterung aufgenommen. Es fehle jedoch die dringend notwendige Unterstützung der Digitalisierung der Gebäude, so die Kritik. Diese hätte beisipielsweise in Form eines digitalen Gebäudepasses oder einer verpflichtenden digitalen Einreichung gefördert werden können. 

Auch, dass Photovoltaik als einzige regenerative Energiequelle genannt und dann auch noch verpflichtend eingeführt werde, ohne die sich ständig weiterentwickelnden Technologien abseits von PV zu beachten, bewertet die Organisation negativ. Die Chance, die Lebenszyklusberechnung als Basis für die Wertigkeit von Gebäuden einzuführen, sei ebenfalls nicht genutzt worden.

In vielen Kapiteln der Bauordnung wird angedeutet, dass Themen in die anstehende OIB7 verschoben werden. (Der Report berichtete: Neuerungen in den OIB-Richtlinien) Insbesondere beim Thema Kreislaufwirtschaft bestehe allerdings dringender Regelungsbedarf. Ohne einer gültigen OIB7 sei auch die Wiener Bauordnung in Hinblick auf Nachhaltigkeit zahnlos, so Engert: „Wir wünschen uns eine Bauordnung, die den Erbauern und Sanierern den Freiraum lässt, die richtigen Dinge nachhaltig umzusetzen. Mit dem vorliegenden Entwurf stimmt zumindest die Richtung, wie die teilweise recht schwammig formulierten Regeln dann tatsächlich angewandt werden, wird die Zukunft zeigen.“

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